CHECK 1
DIE ZUFAHRT
Sicherheitsabstand bei Vorbeifahrt
Die Zufahrtswege müssen für ein Maschinengewicht von bis zu 63 to und einer Maschinenhöhe von ca. 4,00 m geeignet sein. Fahrbahnquerende Leitungen – im/auf/unter dem Fahrbahnbelag -müssen sicher geschützt sein.
Freie Durchfahrtshöhe
≥ 4,00 m
Sicherheitsabstand bei
nicht verbauten Baugruben
≥ 2,00 m
Sicherheitsabstand bei
verbauten Baugruben
≥ 1,00 m
CHECK 2
DIE BODENVERHÄLTNISSE
Sicherheit gegen Bodenversagen
Die Tragfähigkeit des Untergrundes ist dringend zu prüfen!
Bei dem Aufstellen und Abstützen von Fahrzeugen auf nicht befestigten Flächen besteht die Gefahr des Bodenversagens durch Setzung, Grundbruch und Durchstanzen. Das Versagen des Bodens hängt von der Bodenart und dem Verdichtungsgrad ab. Es erfolgt ggf. eine Schiefstellung des Fahrzeuges, welches bei ungünstigen Bedingungen kippen kann.
Die Zuständigkeit für
die Bodenrichtwerte liegt bei
der Bauleitung | dem Bauunternehmen !
DURCHSTANZUNG
Beim Durchstanzen erfolgt das Versagen des Bodens bzw. der Grundbruch des Bodens abrupt ohne jegliche Vorzeichen
GRUNDBRUCH
Bei einem Grundbruch weicht der Boden durch Überlastung der Scherkräfte seitlich und nach oben aus, die Stütze sinkt ein. Dies tritt insbesondere bei weichen und breiigen, bindigen Böden auf. Die Nähe zur Böschung begünstigt einen Grundbruch.
SETZUNG
Bei Setzungen gibt der Boden durch Verdichtung der Bodenpartikel nach, konsolidiert sich allerdings in der Regel nach einigen Zentimetern.
CHECK 3
DIE STANDSICHERHEIT
Sicherheitsabstände zu Baugruben | Verbau
Neben den Bodenverhältnissen sind auch die Abstände zu Baugruben und Böschung | Verbau
sowie bereits erstellten Kellerwänden | Kanaleinbauten zu beachten!
Können die Abstände nicht eingehalten werden, ist eine Berechnung der Standsicherheit
der Böschung nach dem Stand der Technik erforderlich.
Bodenpressung
kann bei 0,6 m² bis
zu 750 kN/m² betragen.
Sicherheitsabstand bei
gewachsenen, bindigen Böden A ~ 1 x T
(bis 40 to mindestens 2 m)
aufgeschütteten, rolligen Böden A ~ 2 x T
CHECK 4
DIE ABSICHERUNG
Gefahrenbereich (L) beachten!
VERBOTEN
Aufenthalt im Gefahren-
bereich beim Anpumpen !
VERBOTEN
Feste Endstücke oder
Reduzierungen am Endschlauch !
Am Endschlauch
VERBOTEN
Einsatz von Traversen!
Im Straßenverkehr
Genehmigungen
für Straßensperren
Zu Freileitungen
Sicherheitsabstand
zu spannungsführenden Leitungen
A ≥ 5 m
CHECK 5
DIE ABSTURZSICHERUNG
Sicherung durch Seitenschutz
Fehlende, unvollständig aufgebaute oder falsch dimensionierte Absturzsicherungen sowie fehlende Sicherungsmaßnahmen bei der Montage können Absturzunfälle zur Folge haben.
Abmessung Seitenschutz
Geländer- und Zwischenholm sind gegen unbeabsichtigtes Lösen und das Bordbrett ist gegen Kippen zu sichern. Bordbretter müssen den Belag um mindestens 15 cm überragen, Mindeststärke 3 cm.
Bretter gegen
Lösen und Kippen sichern.
Bis 2 m Pfostenabstand
alle Bretter mindestens
150 x 30 mm (Höhe x Stärke)
Bis 3 m Pfostenabstand
Holzbretter 200 x 40 mm
Stahlrohre ø 48,3 x 3,2 mm
Aluminiumrohre ø 48,3 x 4 mm
An oder über flüssigen Stoffen
Arbeitsplätze und Verkehrswege an oder über Stoffen, in denen man versinken kann (z. B. Wasser), müssen unabhängig zur Absturzhöhe gesichert werden.
Bei mehr als 2 m Absturzhöhe
Bei mehr als 2 m Absturzhöhe müssen alle Arbeitsplätze oder Verkehrswege gesichert werden.
Bei Treppen ab 1 m Absturzhöhe
Freiliegende Treppenläufe und Treppenabsätze müssen ab 1 m Absturzhöhe gesichert werden.
An Wandöffnungen
Öffnungen in Wänden mit mehr als 1 m Absturzhöhe müssen gesichert werden.
An Öffnungen und Vertiefungen
Bei Öffnungen | Vertiefungen an Böden, Decken, Dachflächen
• kann auf Seitenschutz verzichtet werden, wenn sie mit begehbar und unverschiebbar angebrachten Abdeckungen versehen sind.
• ist ein Seitenschutz erforderlich, wenn diese größer als 9 m² und mit Kantenlänge über 3 m sind.
Absturzsicherung am Arbeitsplatz
Schlauchführer und Pumpenmaschinist müssen gegen Absturz gesichert sein.
Andere Absturzsicherungsmaßnahme
• Auf Seitenschutz | Absperrung kann nur verzichtet werden, wenn Fanggerüste, Dachfanggerüste, Auffangnetze oder Schutzwände vorhanden sind.
• Nur wenn Auffangeinrichtungen unzweckmäßig sind, darf persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwendet werden.
Grundsätzlich müssen
Arbeitsplätze ab 2 m Höhe
gegen Absturz gesichert werden.
VERBOTEN
Schalungsoberkanten jeglicher Art
als Standplatz nutzen!
Betonage ohne Absturzsicherung
Bei Erdgeschossdecken mit einer Absturzhöhe unter 3 m kann auf eine Absturzsicherung verzichtet werden, wenn die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden. Die Absturzkante muss deutlich erkennbar sein.
Bei einer EG-Geschossdecke und
einer Absturzhöhe < 3 m
kann auf eine Absturzsicherung verzichtet werden.
Die Absturzkante muss
deutlich erkennbar sein.
Betonage bei nicht vorschriftsmäßig abgesicherten Bauwerken
– Notlösung –
Bei Obergeschossdecken mit einer Absturzhöhe unter 3 m und einer Grundfläche über 50 m² ohne Absturzsicherung muss ein Sicherheitsabstand von 2 Metern zur Absturzkante eingehalten werden. Innerhalb dieses Sicherheitsabstandes muss ohne Endschlauchführer betoniert werden.
NOTLÖSUNG
Bei einer Obergeschossdecke
mit einer Absturzhöhe 3 m
und einer Grundfläche > 50 m²
muss innerhalb des
2 m Sicherheitsabstandes zur Absturzkante
ohne Endschlauchführer betoniert werden.
Erst ab 2 m Sicherheitsabstand
von der Absturzkante darf
mit Endschlauchführer betoniert werden.
CHECK 6
DIE SICHERHEIT
Arbeitsplatz
- Alle Mitarbeiter müssen ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen.
- Gefahrenbereiche müssen beachtet werden: um den Mast, insbesondere den Endschlauch, sowie rund um Pumpe und Fahrmischer.
Schutzausrüstung tragen !
Gefahrenbereiche beachten !
Absturzsicherung !
Witterungsbedingungen
Es besteht die Gefahr eines Maschinenbruchs
- bei zu niedrigen Temperaturen.
- bei zu starkem Wind (wenn z.B. grüne Blätter von den Bäumen gerissen werden).
- Bringen Sie den Verteilermast bei Sturm und Gewitter in Fahrstellung bzw. Ruhestellung.
Pumpeneinsatz verboten
• unter -15° C
• ab Windstärke 8 < 40 Meter-Klasse
• ab Windstärke 7 ≥ 40 Meter-Klasse
Entscheidungsgewalt
- Der Pumpenmaschinist hat die Letztentscheidung, ob und wie ein Einsatz mit seinem Gerät möglich ist.
- Den Anweisungen des Maschinisten ist unbedingt Folge zu leisten!
Entscheidung über Geräteeinsatz
liegt beim Pumpenmaschinisten !
Verantwortlichkeit
- Liegen alle notwendigen Papiere und Nachweise des Bauunternehmens /der Bauleitung vor ?
- Straßensperrung
- Tragfähigkeit des Untergrundes
- Statische Nachweise
CHECK 1
DIE ZUFAHRT
Sicherheitsabstand bei Vorbeifahrt
Die Zufahrtswege müssen für ein Maschinengewicht von bis zu 63 to und einer Maschinenhöhe von ca. 4,00 m geeignet sein. Fahrbahnquerende Leitungen – im/auf/unter dem Fahrbahnbelag -müssen sicher geschützt sein.
Freie Durchfahrtshöhe
≥ 4,00 m
Sicherheitsabstand bei
nicht verbauten Baugruben
≥ 2,00 m
Sicherheitsabstand bei
verbauten Baugruben
≥ 1,00 m
CHECK 2
DIE BODENVERHÄLTNISSE
Sicherheit gegen Bodenversagen
Die Tragfähigkeit des Untergrundes ist dringend zu prüfen!
Bei dem Aufstellen und Abstützen von Fahrzeugen auf nicht befestigten Flächen besteht die Gefahr des Bodenversagens durch Setzung, Grundbruch und Durchstanzen. Das Versagen des Bodens hängt von der Bodenart und dem Verdichtungsgrad ab. Es erfolgt ggf. eine Schiefstellung des Fahrzeuges, welches bei ungünstigen Bedingungen kippen kann.
Die Zuständigkeit für
die Bodenrichtwerte liegt bei
der Bauleitung | dem Bauunternehmen !
DURCHSTANZUNG
Beim Durchstanzen erfolgt das Versagen des Bodens bzw. der Grundbruch des Bodens abrupt ohne jegliche Vorzeichen
GRUNDBRUCH
Bei einem Grundbruch weicht der Boden durch Überlastung der Scherkräfte seitlich und nach oben aus, die Stütze sinkt ein. Dies tritt insbesondere bei weichen und breiigen, bindigen Böden auf. Die Nähe zur Böschung begünstigt einen Grundbruch.
SETZUNG
Bei Setzungen gibt der Boden durch Verdichtung der Bodenpartikel nach, konsolidiert sich allerdings in der Regel nach einigen Zentimetern.
CHECK 3
DIE STANDSICHERHEIT
Sicherheitsabstände zu Baugruben | Verbau
Neben den Bodenverhältnissen sind auch die Abstände zu Baugruben und Böschung | Verbau
sowie bereits erstellten Kellerwänden | Kanaleinbauten zu beachten!
Können die Abstände nicht eingehalten werden, ist eine Berechnung der Standsicherheit
der Böschung nach dem Stand der Technik erforderlich.
Bodenpressung
kann bei 0,6 m² bis
zu 750 kN/m² betragen.
Sicherheitsabstand bei
gewachsenen, bindigen Böden A ~ 1 x T
(bis 40 to mindestens 2 m)
aufgeschütteten, rolligen Böden A ~ 2 x T
CHECK 4
DIE ABSICHERUNG
Gefahrenbereich (L) beachten!
VERBOTEN
Aufenthalt im Gefahren-
bereich beim Anpumpen !
VERBOTEN
Feste Endstücke oder
Reduzierungen am Endschlauch !
Am Endschlauch
VERBOTEN
Einsatz von Traversen!
Im Straßenverkehr
Genehmigungen
für Straßensperren
Zu Freileitungen
Sicherheitsabstand
zu spannungsführenden Leitungen
A ≥ 5 m
CHECK 5
DIE ABSTURZSICHERUNG
Sicherung durch Seitenschutz
Fehlende, unvollständig aufgebaute oder falsch dimensionierte Absturzsicherungen sowie fehlende Sicherungsmaßnahmen bei der Montage können Absturzunfälle zur Folge haben.
Abmessung Seitenschutz
Geländer- und Zwischenholm sind gegen unbeabsichtigtes Lösen und das Bordbrett ist gegen Kippen zu sichern. Bordbretter müssen den Belag um mindestens 15 cm überragen, Mindeststärke 3 cm.
Bretter gegen
Lösen und Kippen sichern.
Bis 2 m Pfostenabstand
alle Bretter mindestens
150 x 30 mm (Höhe x Stärke)
Bis 3 m Pfostenabstand
Holzbretter 200 x 40 mm
Stahlrohre ø 48,3 x 3,2 mm
Aluminiumrohre ø 48,3 x 4 mm
An oder über flüssigen Stoffen
Arbeitsplätze und Verkehrswege an oder über Stoffen, in denen man versinken kann (z. B. Wasser), müssen unabhängig zur Absturzhöhe gesichert werden.
Bei mehr als 2 m Absturzhöhe
Bei mehr als 2 m Absturzhöhe müssen alle Arbeitsplätze oder Verkehrswege gesichert werden.
Bei Treppen ab 1 m Absturzhöhe
Freiliegende Treppenläufe und Treppenabsätze müssen ab 1 m Absturzhöhe gesichert werden.
An Wandöffnungen
Öffnungen in Wänden mit mehr als 1 m Absturzhöhe müssen gesichert werden.
An Öffnungen und Vertiefungen
Bei Öffnungen | Vertiefungen an Böden, Decken, Dachflächen
• kann auf Seitenschutz verzichtet werden, wenn sie mit begehbar und unverschiebbar angebrachten Abdeckungen versehen sind.
• ist ein Seitenschutz erforderlich, wenn diese größer als 9 m² und mit Kantenlänge über 3 m sind.
Absturzsicherung am Arbeitsplatz
Schlauchführer und Pumpenmaschinist müssen gegen Absturz gesichert sein.
Andere Absturzsicherungsmaßnahme
• Auf Seitenschutz | Absperrung kann nur verzichtet werden, wenn Fanggerüste, Dachfanggerüste, Auffangnetze oder Schutzwände vorhanden sind.
• Nur wenn Auffangeinrichtungen unzweckmäßig sind, darf persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwendet werden.
Grundsätzlich müssen
Arbeitsplätze ab 2 m Höhe
gegen Absturz gesichert werden.
VERBOTEN
Schalungsoberkanten jeglicher Art
als Standplatz nutzen!
Betonage ohne Absturzsicherung
Bei Erdgeschossdecken mit einer Absturzhöhe unter 3 m kann auf eine Absturzsicherung verzichtet werden, wenn die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden. Die Absturzkante muss deutlich erkennbar sein.
Bei einer EG-Geschossdecke und
einer Absturzhöhe < 3 m
kann auf eine Absturzsicherung verzichtet werden.
Die Absturzkante muss
deutlich erkennbar sein.
Betonage bei nicht vorschriftsmäßig abgesicherten Bauwerken
– Notlösung –
Bei Obergeschossdecken mit einer Absturzhöhe unter 3 m und einer Grundfläche über 50 m² ohne Absturzsicherung muss ein Sicherheitsabstand von 2 Metern zur Absturzkante eingehalten werden. Innerhalb dieses Sicherheitsabstandes muss ohne Endschlauchführer betoniert werden.
NOTLÖSUNG
Bei einer Obergeschossdecke
mit einer Absturzhöhe 3 m
und einer Grundfläche > 50 m²
muss innerhalb des
2 m Sicherheitsabstandes zur Absturzkante
ohne Endschlauchführer betoniert werden.
Erst ab 2 m Sicherheitsabstand
von der Absturzkante darf
mit Endschlauchführer betoniert werden.
CHECK 6
DIE SICHERHEIT
Arbeitsplatz
- Alle Mitarbeiter müssen ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen.
- Gefahrenbereiche müssen beachtet werden: um den Mast, insbesondere den Endschlauch, sowie rund um Pumpe und Fahrmischer.
Schutzausrüstung tragen !
Gefahrenbereiche beachten !
Absturzsicherung !
Witterungsbedingungen
Es besteht die Gefahr eines Maschinenbruchs
- bei zu niedrigen Temperaturen.
- bei zu starkem Wind (wenn z.B. grüne Blätter von den Bäumen gerissen werden).
- Bringen Sie den Verteilermast bei Sturm und Gewitter in Fahrstellung bzw. Ruhestellung.
Pumpeneinsatz verboten
• unter -15° C
• ab Windstärke 8 < 40 Meter-Klasse
• ab Windstärke 7 ≥ 40 Meter-Klasse
Entscheidungsgewalt
- Der Pumpenmaschinist hat die Letztentscheidung, ob und wie ein Einsatz mit seinem Gerät möglich ist.
- Den Anweisungen des Maschinisten ist unbedingt Folge zu leisten!
Entscheidung über Geräteeinsatz
liegt beim Pumpenmaschinisten !
Verantwortlichkeit
- Liegen alle notwendigen Papiere und Nachweise des Bauunternehmens /der Bauleitung vor ?
- Straßensperrung
- Tragfähigkeit des Untergrundes
- Statische Nachweise